VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN

1. Vertragsabschluss

Die Offerten sind auf drei Monate ab Ausstellung befristet. Konstruktions- und Materialänderungen aus technischen Gründen bleiben vorbehalten. Massgebend für den Vertragsabschluss ist die Auftragsbestätigung in Verbindung mit den Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Weicht die Auftragsbestätigung von der Offerte oder der Bestellung ab, so gilt die Auftragsbestätigung, sofern nicht binnen 2 Arbeitstagen schriftlich widersprochen wird.

2. Lieferung

Unsere Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Ansprüche für Schäden oder Verluste sind unmittelbar beim zuständigen Transportunternehmen geltend zu machen. Die Verpackung sowie deren Inhalt sind durch den Kunden umgehend zu kontrollieren.

3. Preise

Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken, exklusive Mehrwertsteuer, ab Werk, ohne Verpackung. Die Verpackung wird separat verrechnet. Mindestfakturenbetrag: CHF 50.– (ausgenommen Nachschlüssel).

4. Zahlung

Die Zahlung hat gemäss der in der Auftragsbestätigung angegebenen Zahlungsfrist zu erfolgen, in der Regel innerhalb von 10 bis 30 Tagen netto. In Einzelfällen kann eine Vorauszahlung verlangt werden. Bei Zahlungsverzug wird ein Verzugszins von 5 % p.a. erhoben. Eine Verrechnung mit nicht anerkannten Gegenforderungen ist ausgeschlossen. Die Aenis Sicherheit GmbH ist berechtigt, Akontozahlungen zu verlangen. Konditionen: 30 % bei Bestellung, 30 % bei Lieferung, 30 % bei Inbetriebnahme, 10 % bei Schlussrechnung.

5. Mahngebühren

Für ausstehende Zahlungen gelten folgende Regelungen: Die erste Zahlungserinnerung ist kostenlos. Pro Mahnung wird eine Gebühr von CHF 50.– erhoben. Allfällige Betreibungen werden nach effektivem Aufwand verrechnet.

6. Liefertermine

Liefertermine werden nach Möglichkeit eingehalten. Bei unvorhersehbaren Ereignissen wie höherer Gewalt, Betriebsstörungen oder Materialengpässen verlängern sich Lieferfristen entsprechend. Verzögerungen berechtigen nicht zur Annahmeverweigerung oder zu Ersatzansprüchen. Die Lieferfrist wird verlängert, wenn zur Auftragserfüllung notwendige Angaben verspätet eingehen oder sich der Auftrag ändert.

7. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Aenis Sicherheit GmbH. Diese ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt im Register einzutragen.

8. Garantie

Die Garantie beträgt 24 Monate ab Liefertermin, respektive Montage (ausgenommen Batterien). Für Batterien gilt eine verkürzte Garantiezeit von 6 Monaten ab Liefertermin. Die Garantie umfasst ausschliesslich die kostenlose Behebung von Material- und Herstellungsfehlern. Nicht in der Garantie enthalten sind Kosten für Aus- und Einbau, Anfahrt, Notfalleinsätze oder andere Folgekosten. Schäden durch unsachgemässe Behandlung, Eigenmontage oder Eingriffe Dritter oder unterlassener Wartung sowie normale Abnutzung sind ausgeschlossen.

9. Mängelrüge und Reklamation

Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware unmittelbar nach Erhalt zu prüfen und allfällige Mängel oder Transportschäden spätestens innerhalb von 5 Werktagen schriftlich unter Beilage des Lieferscheins zu melden. Erfolgt keine fristgerechte Mängelrüge, gelten Lieferung und Leistung als genehmigt. Die Mängelrechte verjähren spätestens ein Jahr nach Entdeckung des Mangels. Weitere Ansprüche, insbesondere auf indirekte oder Folgeschäden, sind ausgeschlossen.

10. Rücksendungen

Rücksendungen sind nur mit unserer Zustimmung möglich. Die Rücksendung muss in Originalverpackung inklusive aller Bestandteile erfolgen. Lagerartikel werden bei einwandfreiem Zustand zu maximal 75 % gutgeschrieben. Sonderanfertigungen, insbesondere Schliessanlagen und Schlüssel, sowie nicht Lagerartikel sind von der Rückgabe ausgeschlossen. Die Kosten für die Rücksendung gehen zu Lasten des Kunden.

11. Änderungen an laufenden Aufträgen

Bei Änderungen behalten wir uns vor, bereits geleistete Arbeiten und entstandene Aufwände zu verrechnen.

12. Regiearbeiten

Montagearbeiten werden nach Aufwand zum Ansatz von CHF 138.00 pro Stunde verrechnet, Planungsarbeiten zum Ansatz von CHF 165.00 pro Stunde. Die Reisezeit für An- und Rückfahrt wird ebenfalls entsprechend dem jeweils geltenden Stundensatz berechnet. Die Verrechnung erfolgt im Viertelstundentakt, mindestens jedoch eine halbe Stunde. Zusätzlich wird eine Fahrzeugpauschale von CHF 55.00 erhoben. An den Standortdomizilen Sissach und Kleinbasel gewähren wir 50 % Rabatt auf die Fahrzeugpauschale.

13. Digitale Kommunikation

Mitteilungen im Rahmen der Vertragsabwicklung können auch per E-Mail rechtsverbindlich erfolgen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass bei E-Mail-Kommunikation Sicherheitslücken nicht ausgeschlossen werden können.

14. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Aenis Sicherheit GmbH in Sissach BL. Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.

15. Schlussbestimmungen

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab dem 01. Juni 2025.

AENIS SICHERHEIT GMBH

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